| Die Anforderungen der Stufe 2 werden erfüllt (gilt nur für Deutschland) |
| Die Anforderungen der Stufe 1 werden erfüllt (gilt nur für Deutschland) |
| Die Anforderungen der Österreichischen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG ab 2015 werden erfüllt (gilt nur für Österreich) |
| Die Anforderungen für die Förderung „Crédit d’impôt“ in Frankreich werden erfüllt, die Feuerstätte entspricht der Klassifizierung 7* des Flamme Verte Label |
| Die Anforderungen für die Förderung „Crédit d’impôt“ in Frankreich werden erfüllt, die Feuerstätte entspricht der Klassifizierung 6* des Flamme Verte Label |
| Die Anforderungen für die Förderung „Crédit d’impôt“ in Frankreich werden erfüllt, die Feuerstätte entspricht der Klassifizierung 5* des Flamme Verte Label |
| Die Anforderungen in Italien für die 1-Stern-Klasse werden erfüllt. |
| Die Anforderungen in Italien für die 2-Sterne-Klasse werden erfüllt. |
| Die Anforderungen in Italien für die 3-Sterne-Klasse werden erfüllt. |
| Die Anforderungen in Italien für die 4-Sterne-Klasse werden erfüllt. |
| Die Anforderungen in Italien für die 5-Sterne-Klasse werden erfüllt. |
| Die Anforderungen werden erfüllt |
| Die Anforderungen der Übergangsregelung werden erfüllt |
| Die Anforderungen werden nicht erfüllt |
| keine Angabe/nicht bekannt |
| Für diesen Brennstoff sind keine Messwerte vorhanden, Betrieb mit diesem Brennstoff nicht zulässig |
Erscheint kein Symbol sind keine Anforderungen vorhanden. |
Weitere Informationen finden Sie hier Die für die Feuerstätte gültige Norm und Bezeichnung sowie die von der Datenbank überprüften Anforderungen werden angezeigt. Die Datenbank zeigt aktuell die Erfüllung der folgenden Anforderungen an: - 1.BImSchV vom 26.01.2010 in Deutschland:
- Anforderungen für neue Festbrennstoff-Einzelraumfeuerungsanlagen, die vom 22.03.2010 bis zum 31.12.2014 errichtet werden („Stufe 1“), für die auch nach dem 31.12.2014 Bestandsschutz gilt und
- Anforderungen der Übergangsregelung nach § 26 der 1.BImSchV für bereits vor dem 22.03.2010 installierte Einzelraumfeuerungsanlagen.
- Österreichische Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über das Inverkehrbringen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen. Hinweis: Die hinterlegten Werte für die 15a Verordnung in Österreich beziehen sich auf die derzeit gültigen Grenzwerte. Bitte beachten Sie: Eine Änderung der 15a Verordnung in Österreich wird zurzeit diskutiert. Die derzeit diskutierten Grenzwerte für die Änderung der 15a Verordnung finden Sie in den Grundlagen zur HKI-Datenbank
- Schweizer Luftreinhalteverordnung
- Dänische Holzofenverordnung
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