1) Bei raumluftabhängigem Betrieb kann die Feuerstätte zur Mehrfachbelegung geeignet sein (siehe Installationsanleitung).
Hiermit bestätigt der HKI Industrieverband e.V. im Auftrag des Herstellers die Einhaltung der jeweiligen Anforderung* gemäß 1.BImSchV. Der Typprüfbericht der Feuerstätte liegt dem HKI Industrieverband e.V. vor.
* Ein grüner Haken mit einer „1“ zeigt an, dass die Anforderungen der 1. BImSchV erfüllt werden, ein grüner Haken mit einer „2“ zeigt an, dass die 2. Stufe der 1. BImSchV erfüllt wird. Bei einem gelben Haken wird die Übergangsregelung der 1.BImSchV erfüllt und bei einem roten Strich wird die 1.BImSchV nicht erfüllt.
Werden die Grenzwerte der Übergangsregelung nach § 26 nicht erfüllt, dann ist ein Weiterbetrieb nur bis zum jeweiligen Datum der Übergangsregelung möglich.
Im § 26 sind folgender Zeitplan vorgesehen:
Datum Typenschild
Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme
bis einschließlich 31.12.1974 oder Datum nicht mehr feststellbar
31.12.2014
01.01.1975 bis 31.12.1984
31.12.2017
01.01.1985 bis 31.12.1994
31.12.2020
01.01.1995 bis einschließlich 21.03.2010
31.12.2024